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FAQ

Für die Anmeldung im Bürgerportal ist lediglich der Vor- und Nachname sowie die eigene E-Mailadresse erforderlich.
Wechseln Sie hierzu auf unsere Login Seite und klicken Sie anschließend auf Konto erstellen

Bestätigungs E-Mail

Wichtig:
Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Kennwort.
(Bitte kontrollieren Sie den SPAM-Ordner Ihres E-Mail Postfaches!)

Bitte benutzen Sie bei der ersten Anmeldung dieses generierte Kennwort !
Im Anschluss können Sie dann ein persönliches Kennwort vergeben.

Hinweise:
Sollten Sie einen Brief mit einer Online-PIN erhalten haben beachten Sie, dass dieser bei der Registrierung im Bürgerportal noch nicht nötig ist!
Nach der Registrierung können Sie die Online-PINs aus den enthaltenen Briefen hinterlegen.
Bitte beachten Sie auch hierzu auch unsere Anleitung zum Hinterlegen der Online-PINs

 

Sie können Ihr Konto jederzeit selbst löschen.
Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Anleitung zur Kontolöschung

Sie erhalten die Meldung, dass Ihr Kennwort zu schwach ist?
Das Kennwort/Passwort muss mind. 8  Zeichen lang sein und mindestens 1 Großbuchstabe(n) enthalten.

Über die Funktion „Kennwort vergessen“ können Sie sich einfach ein neues Passwort per E-Mail zusenden lassen.

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass der Versand der E-Mail von wenige Minuten bis mehreren Stunden dauern kann. Die Dauer ist abhängig von Ihrem E-Mail-Anbieter, worauf wir leider keinen Einfluss haben. Sollten Sie nach 12 Stunden noch keine E-Mail in Ihr Postfach erhalten haben, kontrollieren Sie bitte den Spam-Ordner / Werbungs-Ordner in Ihrem Postfach !

 

Das Konto wird nach Falscheingabe (3 Versuche) kurzfristig gesperrt.
Nach ca. 10 Minuten ist Ihr Bürgerkonto wieder entsperrt und kann wie gewohnt, ohne Einschränkungen genutzt werden.

Wichtig:
Während dieser 10 Mintuen ist eine Beantragung eines neuen Kennwortes nicht möglich. Sollten Sie ein neues Kennwort beantragen wollen muss diese Sperrzeit abgewartet werden.
Nach 10 Minuten können Sie ein neues Kennwort über „Kennwort vergessen“ beantragen

 

Sollten Sie noch keinen Brief mit Ihrer Benutzer-ID und dem Online-PIN erhalten haben, können Sie diese über das Bürgerportal erneut beantragen.

Wechseln Sie hierzu zu unserer Dienstleistung „Online-PIN neu beantragen/vergessen“ Hier können Sie mit Ihrer Objekt-Nummer* sowie dem Nachnamen des Eigentümers eine Online-PIN beantragen.
Der Brief mit den Zugangsdaten (Benutzer-ID und Online-PIN) wird anschließend per Post an die bei uns hinterlegte Adresse verschickt.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Anleitung zum Hinterlegen der Online-PINs

Eine Mitteilung der Online-PIN per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich. 

*Die Objekt-Nr. ist auf jedem Gebührenbescheid abgedruckt.

 

Nein.
Die Gebührenbescheide sind noch nicht online einsehbar. Diese werden wie bisher per Post verschickt.

Je nach Browser, erhalten Sie beim Starten einer "Dienstleistungen für Eigentümer mit Online-PIN" möglicherweise folgende Anzeige:

Grund:
Mit dem Aufruf der "Dienstleistungen für Eigentümer mit Online-PIN" gelangen Sie auf unsere eigene Subdomain von rv.de. (athos-onlinedienste.rv.de)

Die Sicherheitsmeldung erscheint aufgrund der Weiterleitung von einer „https:\\“ Seite zu einer anderen. In diesem Fall weil Sie von „https.\\ onlinedienste.rv.de“ auf „https:\\athos-onlinedienste.rv.de“ weitergeleitet werden.
Bei manchen Endgeräten und Browsern wird das, fälschlicher Weise, als Sicherheitsrisiko eingestuft. Ihre Daten bleiben selbstverständlich bei uns im Hause, sind verschlüsselt und werden sicher übertragen.

Wir empfehlen Ihnen hier den Haken bei "Merke diese Entscheidung, bis ich sie widerrufe" zu setzen und anschließend auf „Autorisieren“ zu klicken. Zukünftig erhalten Sie bei diesen Dienstleistungen keine Fehlermeldung mehr. Die Schritte im Detail finden Sie auch in unserer  Anleitung Sicherheitswarnung.

Sollten Sie diese Entscheidung wieder Rückgängig machen wollen, können Sie dies in den Browsereinstellungen Ihres jeweiligen Browsers tun. Auf den Speicherort dieser Einstellung haben wir keinen Einfluss. Bitte wenden Sie sich mit diesbezüglichen Fragen an den entsprechenden Hersteller Ihres Browsers.

 

Die Benutzer-ID entspricht den ersten 6 Stellen der Objektnummer auf dem Gebührenbescheid.
Sollte Ihre Benutzer-ID aus 9 Stellen bestehen, so ist diese identisch mit der Objektnummer.

Die Objektnummer ist auf jedem Abfallgebührenbescheid zu finden.

Die Zuordnung zu den Immobilien ist somit über den Gebührenbescheid und die jeweilige Objektnummer möglich. In der Dienstleistung "Zugangsdaten (Online-PINs) verwalten" können Sie ihre Zugangsdaten hinterlegen.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Anleitung zum Hinterlegen der Online-PINs
 

Ja, alle Dienstleistungen können wie bisher auch per Post, E-Mail, Fax oder Telefon oder persönlich bei uns erledigt werden.
Das Bürgerportal ist ein zusätzliches Angebot um Anliegen zu erledigen. Es kann genutzt werden, muss aber nicht.