Lebensmittelbelehrung - Duplikat anfordern
1502 - Duplikat Nachweis Lebensmittelbelehrung
- Sie haben innerhalb der letzten 10 Jahre beim Landratsamt Ravensburg eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz besucht?
- Sie haben leider das Nachweisheft verloren?
Mi dieser Dienstleistung können Sie, gegen eine Gebühr von 12 €, ein Duplikat Ihres Nachweisheftes anfordern.
Am Ende des Formulars werden Sie für die Bezahlung direkt an unser E-Payment weitergeleitet.
Wichtig:
Sollten Sie die Belehrung bei einem anderen Landkreis besucht haben, müssen Sie das entsprechende Duplikat dort beantragen !
Zahlungsweisen
- Paypal
- PayDirekt
- Giropay
- Kreditkarten
- SEPA-Lastschrift
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg
E-Mail: ge@rv.de
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