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Immobilie abmelden (z.B. bei Abriss, Leerstand)
Kurzbeschreibung
1405 - Abmeldung eines ObjektesOnlinedienstleistung
Beschreibung
Hier können Sie online:
- Ihre Immobilie (z.B. ein Haus oder eine Wohnung) abmelden.
- Die Abholung der dortigen Abfallbehälter beauftragen.
Eine Abmeldung ist möglich, wenn Ihre Immobilie:
- abgerissen wird
- kernsaniert wird
- dauerhaft leer steht oder
- ausschließlich gewerblich genutzt wird.
Wir lassen Ihnen die Abschlussrechnung für die Abfallgebühren zukommen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
buergerbuero@rv.de
- E-Mail:
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