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Feuerungsanlage nach 44. BImSchV ändern

Kurzbeschreibung

Immissionsschutz - Emissionsrelevante Änderung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

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Beschreibung

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, eine emissionsrelevante Änderung der Anlage vor der Durchführung der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

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Zuständige Einrichtungen