Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV
Kurzbeschreibung
Immissionsschutz - Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.
siehe Service-BW
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bau- und Umweltamt
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
bu@rv.de
- E-Mail:
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