Sporthallenanmietung
Kurzbeschreibung
Anmietung von Sporthalle, Sportfreianlage, Schwimmbad, Schulraum (außerschulische Nutzung)
Sie können einen Neuantrag ausschließlich über unser Onlineformular stellen oder auch bei bestehender Nutzung Änderungen unkompliziert über das Onlineänderungsformular mitteilen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Der Landkreis Ravensburg ist Träger der Beruflichen Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (SBBZ GENT), Fachschulen für Landwirtschat und des Ernährungszentrums Bodensee-Oberschwaben.
Die Schul- und Sportanlagen werden vom Schulträger vorrangig zur Erfüllung der Bildungsaufgaben im Rahmen des Schulgesetzes für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt. Soweit Schul- und Schulsportanlagen zeitlich nicht für schulische Zwecke in Anspruch genommen werden, können diese auch von außerschulischen Nutzern genutzt werden, falls die Verwendung nicht den Belangen der Schulen widerspricht.
Für die außerschulische Nutzung der kreiseigenen schulischen Einrichtungen ist ein Antrag auf außerschulische Nutzung mindestens vier Wochen vor dem Nutzungstermin online zu beantragen.
Über die Nutzungsmöglichkeit der kreiseigenen Einrichtungen bestimmt das Amt für Kreisschulen in Absprache mit den Schulleitungen und dem Gebäudemanagement.
Weitere Informationen finden sie auf unserer Homepageseite Kreisschulen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Kreisschulen
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- Am Engelberg 33a
- 88239 Wangen im Allgäu
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- E-Mail:
kr@rv.de
- E-Mail:
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