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Reisegewerbekarte beantragen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.
Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die Sie keine Reisegewerbekarte benötigen. Wenn Sie eine solche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie diese unter Umständen anzeigen.
Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten gelten auch für das Reisegewerbe.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Finanz- und Wirtschaftsministerium
27.10.2014
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Rechts- und Ordnungsamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
ro@rv.de
- E-Mail:
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