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Schwerbehindertenausweis beantragen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen.
Die Feststellung ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Menschen,
- die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und
- die
- in Deutschland wohnen oder
- sich gewöhnlich hier aufhalten oder
- hier beschäftigt sind,
gelten als schwerbehindert.
Hinweis: Bei schwerbehinderten Menschen treffen häufig mehrere Behinderungen zusammen (Mehrfachbehinderung). Diese können unabhängig voneinander bestehen oder sich in ihren Auswirkungen gegenseitig überschneiden und verstärken. Diese wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen berücksichtigt die Behörde bei der Feststellung des Grades der Behinderung (Gesamt-GdB).
In Baden-Württemberg stellen die Landratsämter fest, ob und welcher Grad einer Behinderung (GdB) vorliegt. Sie vergeben auch die Merkzeichen.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Sozialministerium Baden-Württemberg
03.05.2021
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozial- und Inklusionsamt
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
si@rv.de
- E-Mail:
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