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Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Justizministerium
07.08.2017
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
ju@rv.de
- E-Mail:
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