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Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern

Beschreibung

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.

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Justizministerium Baden-Württemberg

18.02.2022