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Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

Beschreibung

Zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte können sonstige ausländische Familienangehörige von Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten.

Das gleiche gilt für sonstige Familienangehörige von ausländischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben und einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen.

Sonstige Familienangehörige sind beispielsweise:

  • Eltern volljähriger Kinder
  • Tanten und Onkel
  • Nichten und Neffen
  • Cousinen und Cousins
  • volljährige Kinder oder volljährige Geschwister

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Justizministerium Baden-Württemberg

03.03.2022