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Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

Beschreibung

Sie möchten mit erlaubnispflichtigen, explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich umgehen und diese dafür erwerben?

Dann benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Das gilt unabhängig von der Zweckbestimmung der Stoffe.

Inhaber oder Inhaberinnen einer solchen Erlaubnis können nur natürliche Personen sein.

Für folgende explosionsgefährliche Stoffe benötigen Sie eine Erlaubnis:

  • Schwarzpulver und andere Treibladungspulver zum Vorderladerschießen,
  • Böllerpulver zum Böllerschießen,
  • Nitrozellulosepulver oder andere Treibladungspulver zum Wiederladen von Patronenhülsen,
  • Einsatz von Raketenmotoren der Kategorie P2 im Modellraketenbau,
  • Einsatz von Feuerwerk der Kategorie F3 und F4 zu privaten Zwecken und
  • Einsatz von sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2.

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