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Sorgeerklärungen abgeben
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Soll die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsamzustehen, müssen sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärungen können die Eltern auch schon vor der Geburt des Kindes abgeben.
Hinweis: Der Vater kann einen Antrag beim Familiengericht auf Übertragung des Sorgerechts auf beide Eltern stellen. Das Familiengericht wird diesem Antrag entsprechen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Ist nur die Mutter sorgeberechtigt, muss sie dies zur Regelung einiger Angelegenheiten des täglichen Lebens, für die üblicherweise beide Elternteile sorgeberechtigt sind, mit einer Sorgerechtsbescheinigung nachweisen. Dies gilt beispielsweise, wenn sie einen Ausweis für das Kind beantragen will.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
ju@rv.de
- E-Mail:
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