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Sprengungen anzeigen

Beschreibung

Eine Gebäude- oder Kaminsprengung oder eine Sprengung bei Straßenbaumaßnahmen müssen Sie anzeigen.

Anzeigepflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber

  • der Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Explosivstoffen oder
  • des Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit Explosivstoffen.

Hinweis: Anzeigepflichtig sind auch Sprengungen, die nicht mit Explosivstoffen, sondern mit pyrotechnischen Gegenständen (steinbrechende Kartuschen) durchgeführt werden.
Nicht anzeigen müssen Sie Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind, zum Beispiel in Steinbrüchen.

Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.

Zuständige Einrichtungen