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Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
- länger als drei Monate gegen Entgelt,
- außerhalb der Wohnung der Kinder,
- während eines Teils des Tages und
- mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
ju@rv.de
- E-Mail:
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