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Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Wollen Sie auf Reisen in und durch
- Staaten der Europäischen Union (EU) oder
- die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz
Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.
Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Rechts- und Ordnungsamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
ro@rv.de
- E-Mail:
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