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Führerschein Erstantrag

Kurzbeschreibung

 

Bitte beachten Sie den getrennten Antrag

für BF 17

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Online gestellte Anträge werden bevorzugt, soweit möglich unverzüglich bearbeitet.

Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.

Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

  • Bund-ID, verbunden mit Online-Ausweis
  • Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone
  • Bilddatei oder Smartphone zur Aufnahme Ihres Fotos
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • Um Ihren Antrag übermitteln zu können, müssen alle Unterlagen vorhanden sein
  • Aktuell können nur die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen online beantragt werden
  • Für Begleitetes Fahren ab 17 gibt es einen extra Antrag
  • Der Online-Antrag kann erst ab dem Mindestalter von 16 Jahren gestellt werden, da der Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels Voraussetzung für die Antragstellung ist

Onlinedienstleistung

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