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Züchten, Halten und Handel mit Tieren - §11 TierSchutzGesetz

Kurzbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Tiere züchten, halten oder handeln wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, dies gilt nicht für Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs.

Zuständige Einrichtungen