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Züchten, Halten und Handel mit Tieren - §11 TierSchutzGesetz
Kurzbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Tiere züchten, halten oder handeln wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, dies gilt nicht für Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Veterinär- und Verbraucherschutzamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
vet@rv.de
- E-Mail:
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