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Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen

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Beschreibung

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind besonders geschützt. Das Feiertagsgesetz (FTG) verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können.

Gesetzliche Ausnahmen finden Sie in der Gewerbeordnung und in sonstigen Arbeitszeitschutzvorschriften. Für darüber hinausgehende Ausnahmen benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf Service-BW https://www.service-bw.de/

und auf unserer Homepage

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Zuständige Einrichtungen