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Heizölverbraucheranlagen anzeigen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.
Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.
Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn
- für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
- die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Das ist grundsätzlich bei Genehmigungen nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg oder dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben.
Onlinedienstleistung
siehe Service-BW
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bau- und Umweltamt
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
bu@rv.de
- E-Mail:
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