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Bodenaushub - Vereinfachte Erklärung
Kurzbeschreibung
Vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub
(für die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht nicht ausreichend)
Diese Erklärung ist vor Anlieferung des Bodenaushubs vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
Ohne diese Erklärung darf Bodenaushub nicht angenommen werden.
Die Erklärung ist gewissenhaft auszufüllen und spätestens mit der ersten Fuhre an den Abnehmer des Bodenaushubs zu übergeben. Durch falsche oder fehlerhafte Angaben können Haftungs- und Schadensersatzansprüche entstehen.
Unbedenklichkeitserklärung
In besonders eindeutigen Fällen, wo eine Belastung von vornherein nicht zu erwarten ist, kann auch der Bauherr, Architekt, Bauleiter oder Fachbauleiter die Unbedenklichkeit bestätigen. Durch seine Unterschrift erklärt derjenige, der Bodenaushub abgibt (Abgeber) gegenüber demjenigen, der den Bodenaushub annimmt (Abnehmer) und gegenüber den zuständigen Behörden, dass das Bodenmaterial frei von Schadstoffbelastungen und Verunreinigungen ist. Dazu ist dieses Formular zu verwenden.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Bau- und Umweltamt
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
bu@rv.de
- E-Mail:
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