Asset-Herausgeber

FAQ

Für die Anmeldung im Bürgerportal über die BundID ist lediglich der Vor- und Nachname sowie die eigene E-Mail-Adresse erforderlich.
Wechseln Sie hierzu auf unsere Login Seite und klicken Sie anschließend auf ZUR ANMELDUNG

In wenigen Schritten zum neuen BundID-Konto

BundID

Weitere Hinweise zur Erstellung eines Kontos bei der BundID finden Sie auf dieser Seite

Bitte beachten Sie den Hinweis auf unserer Login-Seite für die Verwendung der E-Mail-Adresse

Hinweise:
Sollten Sie einen Brief mit einer Online-PIN erhalten haben beachten Sie, dass dieser bei der Kontoerstellung bei BundID noch nicht nötig ist!
Nach der Registrierung können Sie die Online-PINs aus den enthaltenen Briefen hinterlegen.
Bitte beachten Sie auch hierzu auch unsere Anleitung zum Hinterlegen der Online-PINs

 

Sie können Ihr Konto jederzeit selbst löschen.
Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Anleitung zur Kontolöschung

Warum erhalte ich eine Fehlermeldung im Browser?

Möglicher Grund: AusweisApp wurde nicht gestartet

Wenn Sie auf Ihrem PC oder Laptop Fehlermeldungen wie „Die Webseite ist nicht erreichbar“ oder „Verbindung fehlgeschlagen“ erhalten, starten Sie bitte die AusweisApp und rufen Sie den Dienst erneut auf.

Möglicher Grund: Standardbrowser

Nach einem erfolgreichen Ausweisvorgang kann es bei der Weiterleitung von der AusweisApp zur Webseite des Diensteanbieters vorkommen, dass Ihr Browser eine Fehlermeldung (z.B. „Seite nicht gefunden“ oder „Fehler“) anzeigt. Um einen solchen Fehler zu vermeiden, nutzen Sie bitte für den gesamten Vorgang den Browser, den Sie in Ihrem System als Standardbrowser eingerichtet haben.

Möglicher Grund: Inkognito Modus im Browser

Dieselbe Fehlermeldung (z.B. „Seite nicht gefunden“ oder „Fehler“) tritt auf, wenn Sie die Webseite eines Dienstanbieters über den Inkognito Modus (bei einigen Browsern auch „Privater Modus“ genannt) aufrufen. Bei der Weiterleitung zur AusweisApp wird zwangsläufig der Inkognito-Modus verlassen. Bei der Rückleitung in den Browser nach einem erfolgreichen Ausweisvorgang kann es dann aufgrund der Funktionsweise des Inkognito-Modus vorkommen, dass der Diensteanbieter den Vorgang nicht mehr zuordnen kann, da die sicherheitsrelevanten Cookies nicht mehr vorliegen.

Zur Fehlerbehebung genügt es, dass Sie die Webseite Ihres Dienstanbieters zu Beginn des Vorgangs direkt im Standard-Browser aufrufen und nicht den Inkognito Modus verwenden. Auf Android-Geräten und Geräten mit iOS 14.0 und höher können Sie den Standard-Browser selbst festlegen, voreingestellt ist in der Regel Safari/Chrome bzw. der Herstellerbrowser. Unter iOS 13 ist der Standard-Browser herstellerseitig fest auf Safari eingestellt.

 

Wenn ein interner Fehler bei der BundID auftreten sollte, prüfen Sie bitte die nachfolgenden Punkte, um das Problem zu beheben

Allgemein:

Nutzen Sie Ihren Browser nicht im Inkognito-Modus.

Bitte verwenden Sie nicht den Internet Explorer.

Es werden die Browser mit einem Marktanteil von 5 % oder mehr unterstützt.

 

Mobile Geräte als Kartenleser für die AusweisApp:

Prüfen Sie bitte, ob beide Geräte im gleichen WLAN sind.

Versuchen Sie ein anderes Endgerät zu nutzen.

Sie erhalten diese Fehlermeldung:

Dieser Fehler kann dadurch verursacht werden, dass Sie im Konto BundID das Feld Vornamen nicht belegt haben. Bitte ergänzen Sie in diesem Fall dieses Feld, da sonst eine Anmeldung am Bürgerportal nicht möglich ist.

Wenden Sie sich bitte erst nach Ausschluss dieser Möglichkeiten an den Kundenservice über das Kontaktformular und stellen Sie dabei die Information zur Verfügung, bei welchem Vorgehen es zu dem Fehler gekommen ist.

Auf der Seite BundID finden Sie die benötigten Informationen, beachten Sie hier den Hinweis unter "Ich habe meinen Benutzernamen und/oder mein Passwort vergessen - was kann ich tun?"

Haben Sie Ihre Zugangsdaten 9 Mal falsch eingegeben, wird Ihr Zugang „Benutzername & Passwort“ vorübergehend ungültig und Sie müssen Ihr Passwort zurücksetzen. Alternativ können Sie sich mit einem anderen Zugang anmelden (wenn Sie einen weiteren in Ihrem BundID-Konto hinterlegt haben). 

 

Sollten Sie noch keinen Brief mit Ihrer Benutzer-ID und dem Online-PIN erhalten haben, können Sie diese über das Bürgerportal erneut beantragen.

Wechseln Sie hierzu zu unserer Dienstleistung „Online-PIN neu beantragen/vergessen“ Hier können Sie mit Ihrer Objekt-Nummer* sowie dem Nachnamen des Eigentümers eine Online-PIN beantragen.
Der Brief mit den Zugangsdaten (Benutzer-ID und Online-PIN) wird anschließend per Post an die bei uns hinterlegte Adresse verschickt.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Anleitung zum Hinterlegen der Online-PINs

Eine Mitteilung der Online-PIN per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich. 

*Die Objekt-Nr. ist auf jedem Gebührenbescheid abgedruckt.

 

Nein.
Die Gebührenbescheide sind noch nicht online einsehbar. Diese werden wie bisher per Post verschickt.

Je nach Browser, erhalten Sie beim Starten einer "Dienstleistungen für Eigentümer mit Online-PIN" möglicherweise folgende Anzeige:

Grund:
Mit dem Aufruf der "Dienstleistungen für Eigentümer mit Online-PIN" gelangen Sie auf unsere eigene Subdomain von rv.de. (athos-onlinedienste.rv.de)

Die Sicherheitsmeldung erscheint aufgrund der Weiterleitung von einer „https:\\“ Seite zu einer anderen. In diesem Fall weil Sie von „https.\\ onlinedienste.rv.de“ auf „https:\\athos-onlinedienste.rv.de“ weitergeleitet werden.
Bei manchen Endgeräten und Browsern wird das, fälschlicher Weise, als Sicherheitsrisiko eingestuft. Ihre Daten bleiben selbstverständlich bei uns im Hause, sind verschlüsselt und werden sicher übertragen.

Wir empfehlen Ihnen hier den Haken bei "Merke diese Entscheidung, bis ich sie widerrufe" zu setzen und anschließend auf „Autorisieren“ zu klicken. Zukünftig erhalten Sie bei diesen Dienstleistungen keine Fehlermeldung mehr. Die Schritte im Detail finden Sie auch in unserer  Anleitung Sicherheitswarnung.

Sollten Sie diese Entscheidung wieder Rückgängig machen wollen, können Sie dies in den Browsereinstellungen Ihres jeweiligen Browsers tun. Auf den Speicherort dieser Einstellung haben wir keinen Einfluss. Bitte wenden Sie sich mit diesbezüglichen Fragen an den entsprechenden Hersteller Ihres Browsers.

 

Die Benutzer-ID entspricht den ersten 6 Stellen der Objektnummer auf dem Gebührenbescheid.
Sollte Ihre Benutzer-ID aus 9 Stellen bestehen, so ist diese identisch mit der Objektnummer.

Die Objektnummer ist auf jedem Abfallgebührenbescheid zu finden.

Die Zuordnung zu den Immobilien ist somit über den Gebührenbescheid und die jeweilige Objektnummer möglich. In der Dienstleistung "Zugangsdaten (Online-PINs) verwalten" können Sie ihre Zugangsdaten hinterlegen.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Anleitung zum Hinterlegen der Online-PINs
 

Ja, alle Dienstleistungen können wie bisher auch per Post, E-Mail, Fax oder Telefon oder persönlich bei uns erledigt werden.
Das Bürgerportal ist ein zusätzliches Angebot um Anliegen zu erledigen. Es kann genutzt werden, muss aber nicht.