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Fassadenbeleuchtung
Kurzbeschreibung
Ausnahme von den Abschaltzeiten für Fassadenbeleuchtung beantragen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Es ist verboten, in gewissen Zeiträumen die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten. Die Beleuchtung von Fassaden ist jedoch zulässig, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist. Darüber hinaus kann eine Ausnahme zur Vermeidung einer besonderen Härte oder aus einem sonstigen wichtigen Grund beantragt werden.
Hintergrund der Regelung ist, dass der Artenschwund in den letzten Jahren dramatische Ausmaße angenommen hat und sich die Beleuchtung von Fassaden negativ auf Insekten auswirkt. Die Vorschrift soll heimische Insekten, insbesondere nachtaktive Tiere schützen.
Weitere Informationen finden Sie auf Service-BW
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Zuständige Einrichtungen
- Bau- und Umweltamt
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
bu@rv.de
- E-Mail:
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