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Lebensmittelbelehrung - Anmeldung

Kurzbeschreibung

1501 - Lebensmittelbelehrung - Anmeldung

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Seit dem 20.03.2023 findet die Lebensmittelbelehrung im Landkreis Ravensburg nur noch online statt. Präsenz-Veranstaltungen führen wir nicht mehr durch. 

Für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe fordert das Infektionsschutzgesetz eine mündlich und schriftlich durchzuführende Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz). Diese informiert über Personalhygiene und notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.

Jede Person, die beruflich erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, braucht diese Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.
Wenn Sie eine Tätigkeit mit Lebensmitteln ohne Erstbelehrung beginnen, ist das eine Ordnungswidrigkeit und es kann sein, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein, wenn Sie Ihre Arbeit erstmals aufnehmen. Das heißt, Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen.

 

Die Erstbelehrung kostet 30,00 €.

Diese Gebühr stellt man den Teilnehmenden selbst in Rechnung.

Onlinedienstleistung

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