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Dienstleistungsinformationen
Lebensmittelbelehrung - Anmeldung
1501 - Lebensmittelbelehrung - Anmeldung
Mit dieser Dienstleistung können Sie sich online zu einer Lebensmittelbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) anmelden.
Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von 29,- € erhoben (Ermäßigt 12,- €, bitte Voraussetzungen beachten!).
Zutritt zum Landratsamt Ravensburg nur mit medizinischer FFP-2 Maske !
Die Belehrungen dauern ca. 1,5 Stunden und werden an folgenden Standorten durchgeführt:
Ravensburg:
Gesundheitsamt Ravensburg,
Gartenstraße 107 (Haupteingang)
88212 Ravensburg
Derzeit finden keine Belehrungen am Standort in Leutkirch statt.
Leutkirch:
Gesundheitsamt Ravensburg
Ottmannshofer Straße 44, Gebäude A (ehemaliges Krankenhaus)
UG 1 Raum 121
88299 Leutkirch im Allgäu
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- Gesundheitsamt
- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg