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Lebensmittelbelehrung - Duplikat anfordern
Kurzbeschreibung
1502 - Duplikat Nachweis Lebensmittelbelehrung
Onlinedienstleistung
Beschreibung
- Sie haben innerhalb der letzten 10 Jahre beim Landratsamt Ravensburg eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz besucht?
- Sie haben leider das Nachweisheft verloren?
Mi dieser Dienstleistung können Sie, gegen eine Gebühr von 12 €, ein Duplikat Ihres Nachweisheftes anfordern.
Am Ende des Formulars werden Sie für die Bezahlung direkt an unser E-Payment weitergeleitet.
Wichtig:
Sollten Sie die Belehrung bei einem anderen Landkreis besucht haben, müssen Sie das entsprechende Duplikat dort beantragen !
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PayDirekt
Giropay
Kreditkarten
SEPA-Lastschrift
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
ge@rv.de
- E-Mail:
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