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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Lebensmittelbelehrung - Duplikat anfordernKurzbeschreibung
1502 - Duplikat Nachweis Lebensmittelbelehrung
Beschreibung
- Sie haben innerhalb der letzten 10 Jahre beim Landratsamt Ravensburg eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz besucht?
- Sie haben leider das Nachweisheft verloren?
Mi dieser Dienstleistung können Sie, gegen eine Gebühr von 12 €, ein Duplikat Ihres Nachweisheftes anfordern.
Am Ende des Formulars werden Sie für die Bezahlung direkt an unser E-Payment weitergeleitet.
Wichtig:
Sollten Sie die Belehrung bei einem anderen Landkreis besucht haben, müssen Sie das entsprechende Duplikat dort beantragen !
Zahlungsweisen
Paypal
PayDirekt
Giropay
Kreditkarten
SEPA-Lastschrift
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Gesundheitsamt
-
- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
-
- Telefon:
0751 85-5310 - Fax:
0751 85-5306 - E-Mail:
ge@rv.de
- Telefon:
-