Bescheinigung für Reisen mit Betäubungsmitteln
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Für eine Vorabprüfung bitten wir Sie die Bescheinigung und das Rezept bei uns über das Bürgerportal einzureichen. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum, dass Sie die Unterlagen mindestens 14 Tage vor Reiseantritt bei uns einreichen. Die Bescheinigung ist maximal für eine Reisedauer von 30 Tagen gültig.
Sie erhalten über das Bürgerportal eine Mitteilung, ob Änderungen notwendig sind oder das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist und wann die Vor-Ort Legalisierung im Amt erfolgen kann. Sobald Sie diese Rückmeldung erhalten haben, sollten die erforderlichen Änderungen vorgenommen werden und erneut eingereicht werden oder, falls keine Änderungen erforderlich sind, falls noch nicht erfolgt, das Formular durch den Verordner/die Verrordnerin unterzeichnet und mit Stempel versehen werden und im Original vor-Ort vorgelegt werden.
Wir können nur originale Bescheinigungen legalisieren, die vollständig und sachlich richtig ausgefüllt sind. Bitte achten Sie auf ein einheitliches Schriftbild, vorzugsweise (bis auf Unterschrift und Stempel) maschinell ausgefüllt
Hinweis: Für JEDES verschriebene Betäubungsmittel brauchen Sie eine eigene Bescheinigung.
weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen
-
- Straße: Gartenstraße Hausnummer: 107
- PLZ: 88212 Ort: Ravensburg
-
- E-Mail:
ge@rv.de
- E-Mail:
-