Bescheinigung für Reisen mit Betäubungsmitteln
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Für eine Vorabprüfung bitten wir Sie die Bescheinigung und das Rezept bei uns über das Bürgerportal einzureichen. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum, dass Sie die Unterlagen mindestens 14 Tage vor Reiseantritt bei uns einreichen. Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage lang gültig.
Sie bekommen über das Bürgerportal eine Mitteilung von uns, wenn Sie Änderung vornehmen müssen oder das Formular so in Ordnung ist. Sobald Sie eine Rückmeldung von uns erhalten haben, müssen Sie das Formular bitte an Ihren Hausarzt zur Unterschrift übermitteln.
Wir können nur originale Bescheinigungen beglaubigen, die vollständig und sachlich richtig ausgefüllt sind. Im Amt kann man keine Änderungen oder Ergänzungen vornehmen. Bitte achten Sie auf ein einheitliches Schriftbild. Am besten ist es, wenn die Bescheinigung (bis auf Unterschrift und Stempel) am PC ausgefüllt ist. Die beglaubigte Bescheinigung selbst gilt als Urkunde. Daher sind auch nachträgliche handschriftliche Korrekturen unzulässig.
Hinweis: Für jedes verschriebene Betäubungsmittel brauchen Sie eine eigene Bescheinigung.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen
-
- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
-
- E-Mail:
ge@rv.de
- E-Mail:
-