Immobilie - Mitteilung über den Erbfall
Kurzbeschreibung
Immobilie erben
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Beschreibung
Beim Tod des Eigentümers/der Eigentümerin müssen Sie das Landratsamt - Bürgerservice Kreislaufwirtschaft - schriftlich darüber informieren. Sie müssen dabei die Erben und Erbinnen mitteilen und eine Sterbeurkunde übersenden. Außerdem benötigen Sie ein Testament, eine Eintragungsbekanntmachung oder einen Grundbuchauszug.
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Zuständige Einrichtungen
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Amt für Finanzen, Beteiligungen und Kreislaufwirtschaft
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- Straße: Friedenstraße Hausnummer: 6
- PLZ: 88212 Ort: Ravensburg
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- E-Mail:
fk@rv.de
- E-Mail:
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