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Immobilie - Mitteilung über den Erbfall

Kurzbeschreibung

Immobilie erben

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Beschreibung

Beim Tod des Eigentümers/der Eigentümerin müssen Sie das Landratsamt - Bürgerservice Kreislaufwirtschaft - schriftlich darüber informieren. Sie müssen dabei die Erben und Erbinnen mitteilen und eine Sterbeurkunde übersenden. Außerdem benötigen Sie ein Testament, eine Eintragungsbekanntmachung oder einen Grundbuchauszug.

Zuständige Einrichtungen