Natura 2000-Vorprüfung
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Vorhaben, das heißt Projekte und Pläne, können sich negativ auf Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) auswirken. Ein Vorhabenträger muss daher vor der Zulassung beziehungsweise Umsetzung des Vorhabens überprüfen lassen, ob das Vorhaben mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets verträglich ist. Das ist nicht der Fall, wenn es geeignet ist, Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen.
Die Natura-Prüfung besteht aus 3 Schritten, einer Vorprüfung, einer Verträglichkeitsprüfung und gegebenenfalls einer Abweichungsprüfung. Dieses Formular soll den Vorhabenträgern die digitale Einreichung von Unterlagen für die Vorprüfung, also für den ersten Prüfschritt, ermöglichen.
weitere Informationen finden sie auf Service-BW
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Zuständige Einrichtungen
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Bau- und Umweltamt
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- Straße: Gartenstraße Hausnummer: 107
- PLZ: 88212 Ort: Ravensburg
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- E-Mail:
bu@rv.de
- E-Mail:
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