Immissionsschutz - Messberichte einreichen
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben oder betreiben möchten, kann im Genehmigungsbescheid behördlich festgelegt werden, dass Sie den Schadstoffausstoß in regelmäßigen Abständen durch Einzelmessungen überprüfen lassen müssen.
Die Messungen sind von einer nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bekannt gegebenen Stelle (Messstelle) durchführen zu lassen. Über die Ergebnisse müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf Service-BW https://www.service-bw.de
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Zuständige Einrichtungen
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Bau- und Umweltamt
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- Straße: Gartenstraße Hausnummer: 107
- PLZ: 88212 Ort: Ravensburg
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- E-Mail:
bu@rv.de
- E-Mail:
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