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Immissionsschutz - Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach BImSchG beantragen

Kurzbeschreibung

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Beschreibung

Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung einer Anlage, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) genannt sind, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von der zuständigen Behörde. In dem Genehmigungsverfahren sind sämtliche Umweltauswirkungen der Anlage zu berücksichtigen und zu bewerten.

Auf Antrag ist es möglich, eine solche Genehmigung auch abschnitts- beziehungsweise stufenweise durch mehrere Teilgenehmigungen zu erteilen. Mit einer Teilgenehmigung können Sie bereits mit der Errichtung sowie dem Betrieb des genehmigten Projektabschnitts beginnen. Eine Teilgenehmigung kann somit im Einzelfall zu einer schnelleren Verwirklichung eines Vorhabens beitragen.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf Service-BW https://www.service-bw.de

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