Immissionsschutz - vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Wenn Sie die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt haben, können Sie bei der zuständigen Behörde zusätzlich beantragen, bereits vor der Erteilung der erforderlichen Genehmigung mit dem Bau der Anlage oder Teilen der Anlage beginnen zu können.
Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Eine Wiederherstellung des früheren Zustands ist erforderlich, sofern die beantragte Anlage letztendlich doch nicht genehmigungsfähig sein sollte.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf Service-BW https://www.service-bw.de
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Zuständige Einrichtungen
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Bau- und Umweltamt
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- Straße: Gartenstraße Hausnummer: 107
- PLZ: 88212 Ort: Ravensburg
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- E-Mail:
bu@rv.de
- E-Mail:
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