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Benachrichtigung über die Anwendung einer Ausnahmeregelung bei der Inbetriebnahme einer elektrischen Schaltanlage, die fluorierte Treibhausgase als Isolier- oder Schaltmedien nutzt

Kurzbeschreibung

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Beschreibung

Wenn Sie als Betreiber eine elektrischer Schaltanlagen mit fluorierten Treibhausgasen neu in Betrieb nehmen wollen, müssen hierzu die Nutzung einer Ausnahme nach Artikel 13 Absätze 11, 12, 14 oder 15 der Verordnung (EU) 2024/573 anzeigen. Die Anzeige ist verpflichtend vor Inbetriebnahme der betreffenden Anlage bei der zuständigen Vollzugsbehörde einzureichen.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf Service-BW https://www.service-bw.de

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Zuständige Einrichtungen