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Grundstücksteilung - Erklärung abgeben

Beschreibung

Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.

Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften der Landesbauordnung widersprechen. Die geplante Teilung eines Grundstücks ist der Baurechtsbehörde deshalb anzuzeigen.

Zuständige Einrichtungen