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Auskunft aus dem Sorgeregister

Beschreibung

Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann vom Jugendamt eine Auskunft darüber erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Die Auskunft bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen und auch keine gerichtlichen Entscheidungen über die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern registriert sind. Weiter wird bestätigt, dass keine gerichtliche Entscheidung eingetragen ist, mit der das Sorgerecht der Mutter ganz oder teilweise entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden wäre. 

Die Auskunft dient der Mutter im Rechtsverkehr mit z.B. Behörden, Banken usw. als Nachweis, dass ihr die alleinige elterliche Sorge ganz oder in Teilen für ihr Kind zusteht.

digitale Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

Zuständige Einrichtungen