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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Reisegewerbekarte beantragenBeschreibung
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.
Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die Sie keine Reisegewerbekarte benötigen. Wenn Sie eine solche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie diese unter Umständen anzeigen.
Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten gelten auch für das Reisegewerbe.
Hinweise und Besonderheiten
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Freigegeben durch
Finanz- und Wirtschaftsministerium
Freigegeben am
27.10.2014
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Rechts- und Ordnungsamt
-
- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
-
- Telefon:
0751 85-5127 - Fax:
0751 8577-5105 - E-Mail:
ro@rv.de
- Telefon:
-