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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragenBeschreibung
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die Festsetzung der zuständigen Stelle. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, die Ausstellung oder den Markt abhalten.
Messen, Ausstellungen und Märkte genießen die sog. Marktprivilegien, d.h. sie sind überwiegend von der Einhaltung bestimmter Vorschriften, beispielsweise zur Ladenöffnung oder zur Arbeitszeit, befreit.
Hinweise und Besonderheiten
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Freigegeben durch
Wirtschaftsministerium
Freigegeben am
18.10.2019
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Rechts- und Ordnungsamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- Telefon:
0751 85-5127 - Fax:
0751 8577-5105 - E-Mail:
ro@rv.de
- Telefon:
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