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Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die Festsetzung der zuständigen Stelle. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, die Ausstellung oder den Markt abhalten.
Messen, Ausstellungen und Märkte genießen die sog. Marktprivilegien, d.h. sie sind überwiegend von der Einhaltung bestimmter Vorschriften, beispielsweise zur Ladenöffnung oder zur Arbeitszeit, befreit.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Wirtschaftsministerium
18.10.2019
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Rechts- und Ordnungsamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
ro@rv.de
- E-Mail:
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