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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassenBeschreibung
Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Fristen
Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.
Hinweise und Besonderheiten
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Freigegeben durch
Justizministerium
Freigegeben am
07.08.2017
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Jugendamt
-
- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- Telefon:
0751 85-3210 - E-Mail:
ju@rv.de
- Telefon:
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