Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

Beschreibung

Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.


Fristen

Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.


Hinweise und Besonderheiten

Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.


Freigegeben durch

Justizministerium


Freigegeben am

07.08.2017