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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragenBeschreibung
Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU.
Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.
Die ICT-Karte soll vor allem die innereuropäische Mobilität erhöhen. Sie soll es Arbeitnehmern erleichtern, vorübergehend auch in Niederlassungen des eigenen Unternehmens in der EU zu arbeiten.
Im Gegenzug sollen Unternehmen, die Niederlassungen in EU-Mitgliedsstaaten haben, leichter Arbeitnehmer transferieren können.
Als Trainee können Sie auch eine ICT-Karte erhalten. Sie können sie im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers während eines Traineeprogramms erhalten.
Trainee in diesem Sinne ist, wer
- über einen Hochschulabschluss verfügt,
- ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient und
- entlohnt wird.
Hinweise und Besonderheiten
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Freigegeben durch
Justizministerium Baden-Württemberg
Freigegeben am
18.02.2022
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Migration und Integration
-
- Schützenstr. 69
- 88212 Ravensburg
-
- Telefon:
0751 85-9810 - E-Mail:
mi@rv.de
- Telefon:
-
Weiterführende Links
- §19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer)
- §45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte)
- Unternehmensinterner Personaltransfer auf Seiten des BAMF
- Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zu Gesetz und Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration