Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler ICT-Karte beantragen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler ICT-Karte beantragen

Beschreibung

Mit der Mobiler-ICT-Karte ist es möglich, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die schon Inhaberin oder Inhaber einer ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind, auch langfristig nach Deutschland zu transferieren, innerhalb ihres Unternehmens oder ihrer Unternehmensgruppe.

Drittstaatsangehörige sind Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen.


Hinweise und Besonderheiten

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Freigegeben durch

Justizministerium Baden-Württemberg


Freigegeben am

18.02.2022


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