Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern

Beschreibung

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.


Hinweise und Besonderheiten

Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.


Freigegeben durch

Justizministerium Baden-Württemberg


Freigegeben am

18.02.2022


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