Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern

Beschreibung

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie

  • an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung teilnehmen (berufsbezogener Deutschsprachkurs nach der Deutschsprachförderverordnung),
  • in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
  • sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.

Hinweise und Besonderheiten

Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.


Freigegeben durch

Justizministerium Baden-Württemberg


Freigegeben am

10.02.2022


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