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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängernBeschreibung
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
- an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung teilnehmen (berufsbezogener Deutschsprachkurs nach der Deutschsprachförderverordnung),
- in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
- sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.
Hinweise und Besonderheiten
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Freigegeben durch
Justizministerium Baden-Württemberg
Freigegeben am
10.02.2022
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Migration und Integration
-
- Schützenstr. 69
- 88212 Ravensburg
-
- Telefon:
0751 85-9810 - E-Mail:
mi@rv.de
- Telefon:
-