Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

Beschreibung

Zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte können sonstige ausländische Familienangehörige von Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten.

Das gleiche gilt für sonstige Familienangehörige von ausländischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben und einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen.

Sonstige Familienangehörige sind beispielsweise:

  • Eltern volljähriger Kinder
  • Tanten und Onkel
  • Nichten und Neffen
  • Cousinen und Cousins
  • volljährige Kinder oder volljährige Geschwister

Hinweise und Besonderheiten

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Freigegeben durch

Justizministerium Baden-Württemberg


Freigegeben am

03.03.2022


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