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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen
Onlinedienstleistungen
Beschreibung Beschreibung
Sie können als ausländische Fachkraft aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt.
Voraussetzung ist zudem, dass Sie für die angestrebte Tätigkeit über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen.
Achtung: Sie dürfen mit diesem Aufenthaltstitel nur zu Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden je Woche, zu deren Ausübung Ihre erworbene Qualifikation als Fachkraft befähigt, erwerbstätig sein.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Justizministerium Baden-Württemberg
10.02.2022
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Migration und Integration
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- Schützenstr. 69
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
mi@rv.de
- E-Mail:
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