Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen

Beschreibung

Sie können als ausländische Fachkraft aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt.

Voraussetzung ist zudem, dass Sie für die angestrebte Tätigkeit über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen.

Achtung: Sie dürfen mit diesem Aufenthaltstitel nur zu Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden je Woche, zu deren Ausübung Ihre erworbene Qualifikation als Fachkraft befähigt, erwerbstätig sein.


Hinweise und Besonderheiten

Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.


Freigegeben durch

Justizministerium Baden-Württemberg


Freigegeben am

10.02.2022


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