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Handwerkerparkausweis beantragen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
st@rv.de
- E-Mail:
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