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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Handwerkerparkausweis beantragenBeschreibung
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Hinweise und Besonderheiten
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Straßenamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- Telefon:
0751 85-2410 - Fax:
0751 85-2405 - E-Mail:
st@rv.de
- Telefon:
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