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Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

Beschreibung

Wer als verantwortliche Person im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Dies sind zum Beispiel:

  • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
  • Sprengberechtigte
  • Betriebsmeister oder Betriebsmeisterin
  • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung,
  • Lagerverwalter oder Lagerverwalterin sowie
  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen

Inhaber oder Inhaberinnen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

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