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Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen können Kostenbeiträge festgesetzt werden.
Auf Antrag wird der Kostenbeitrag erlassen oder ein Teilnahmebeitrag vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
ju@rv.de
- E-Mail:
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