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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragenBeschreibung
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Hinweise und Besonderheiten
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
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- Friedhofstr. 3
- 88212 Ravensburg
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- Telefon:
0751 85-4410 - Fax:
0751 8577-4410 - E-Mail:
vf@rv.de
- Telefon:
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