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Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen

Beschreibung

Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie nur in Ausnahmefällen ändern lassen.

Hinweis: Namensänderungen von Deutschen durch ausländische Stellen sind in Deutschland unwirksam.

Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des internationalen Übereinkommens vom 4. September 1958 über die Änderung von Namen und Vornamen vorliegen.

Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.

Für diesen Antrag müssen Sie sich online ausweisen können.

Zuständige Einrichtungen