Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragenBeschreibung
Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie nur in Ausnahmefällen ändern lassen.
Hinweis: Namensänderungen von Deutschen durch ausländische Stellen sind in Deutschland unwirksam.
Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des internationalen Übereinkommens vom 4. September 1958 über die Änderung von Namen und Vornamen vorliegen.
Hinweise und Besonderheiten
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Für diesen Antrag müssen Sie sich online ausweisen können.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Rechts- und Ordnungsamt
-
- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
-
- Telefon:
0751 85-5127 - Fax:
0751 8577-5105 - E-Mail:
ro@rv.de
- Telefon:
-