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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Wohngeld beantragenBeschreibung
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Hinweise und Besonderheiten
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Sozial- und Inklusionsamt
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- Telefon:
0751 85-3110 - Fax:
0751 85-773110
- Telefon:
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