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Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Sie müssen nach dem Tiergesundheitsgesetz bestimmte Tierseuchen sofort anzeigen. Dadurch sollen Seuchen rechtzeitig erkannt und bekämpft werden können, damit sie sich nicht weiter ausbreiten.
Sie müssen nicht nur den Ausbruch einer Seuche anzeigen, sondern auch schon den Verdacht auf einen Ausbruch.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Veterinär- und Verbraucherschutzamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
vet@rv.de
- E-Mail:
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